Interview vom Dezember 2014 mit dem Bundeswehr-Journal
Herr Bartels, mit dem zwölften Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages wird im Mai 2015 ein „Gedienter“ dieses traditionsreiche Amt übernehmen. Erinnern Sie sich noch an Ihre Wehrdienstzeit?
Selbst Soldat gewesen zu sein, ist natürlich keine notwendige Voraussetzung, nicht für Verteidigungsministerinnen oder -minister, nicht für den Wehrbeauftragten. Es gab auch schon einen ehemaligen Zivi in dem Amt. Aber Bundeswehrerfahrung hilft zweifellos! Meine eigene Wehrdienstzeit war damals ziemlich turbulent, 1980/81. Ich hatte mich nach dem Abi erstmal für zwei Jahre verpflichtet, war dann von der Aussicht auf 24 Monate als „Kabelwilli“, also Truppenfernmelder ohne jede weitere Ausbildung reichlich enttäuscht, wollte nach ein paar Monaten kündigen, ging nicht, habe versucht zu verweigern, klappte nicht. Aber vom SaZ wurde ich so wieder zum Wehrpflichtigen W15. Über die irreführende Nachwuchswerbung habe ich mich dann empört beschwert – mit einem Brief an den Verteidigungsminister. Das war damals Hans Apel. Der hat sogar geantwortet! Und ich wurde als Wehrpflichtigenvertreter in eine gerade gegründete BMVg-Kommission zur Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit berufen. Sehr souveräner Minister! So bleiben die 15 Monate in einem Panzergrenadierbataillon, einem Jägerbataillon und einem Territorialkommando letztlich in positiver Erinnerung.
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