Rede von Hans-Peter Bartels vor dem Deutschen Bundestag am 04. Juli 2007

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Damit wir nicht die Maßstäbe verlieren, will ich nicht bei Guantánamo anknüpfen. Ich will eine Vorbemerkung machen: Dass alles gut gegangen ist – unter Sicherheitsaspekten ist der Gipfel letztlich gut abgelaufen; die Probleme, die man im Vorfeld erkannt hat, konnte man im Griff behalten –, ist auch denjenigen zu verdanken, die für die innere Sicherheit verantwortlich waren. Das waren in erster Linie die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten,

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und derCDU/CSU)

aber auch diejenigen, die diese Arbeit im Wege der Amtshilfe – das war nicht nur die Bundeswehr – unterstützt haben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das Problem ist doch, dass Sicherheit nicht selbstverständlich ist in einer Zeit, in der Terroristen jeden Bürger bedrohen können – das haben wir jetzt wieder in England gesehen –, sie selbstverständlich auch solche Ereignisse stören können und es gewaltbereite Autonome gibt, wie sie sich auch in Heiligendamm bemerkbar gemacht haben. Insofern war nicht alles paletti und ganz einfach. Diese schwierige Lage musste man im Griff haben.

Nun komme ich zu dem, über das wir als Parlament diskutieren müssen. Wo sonst sollen wir darüber reden, wie die staatlichen Instrumente eingesetzt werden und in welchem Verhältnis sie zueinander stehen? Amtshilfe ist prinzipiell absolut richtig. Rainer Arnold hat darauf hingewiesen, dass wir in fast allen Fällen kein Problem damit haben. Aber wir haben ein Problem damit, dass zur Absicherung des Hausrechts Feldjäger eingesetzt werden. Das ist nicht deren Job. Feldjäger sind zur Absicherung militärischer Sicherheitsbereiche da. Für das Hausrecht ist zunächst einmal der Hausherr zuständig und dann, wenn das nicht reicht, die Polizei. Das kann nicht die Bundeswehr machen.

Zwei Tornado-Einsätze wurden beantragt und sind genehmigt worden. Das ist korrekt; das finden wir in Ordnung. Mit den Aufklärungsmitteln, die die Bundeswehr hat, also mit den Tornados, kann man Veränderungen im Straßenbild erkennen und daraus Schlüsse ziehen, ob es Manipulationen gegeben hat, die möglicherweise Gefährdungen mit sich bringen. Dass dann sieben Flüge stattgefunden haben, mag ja erklärlich sein. Aber man muss diese beantragen, sie müssen genehmigt werden, und dann muss auch die Öffentlichkeit darüber informiert werden. Denn hierbei handelt es sich nicht um einen einzelnen Polizisten, der eine Straße überwacht. Tornados sind ein militärisches Mittel und werden auch so wahrgenommen. Im Übrigen erfordert es großen Aufwand, sie einzusetzen. Hier beziehe ich mich nicht darauf, dass die Kosten so hoch sind, sondern darauf, dass wir nur ein einziges Geschwader haben, das über diese Fähigkeiten verfügt, die, wie wir sehen, bei militärischen Einsätzen im Ausland sehr gefragt sind.

Wenn ein solcher Einsatz im Inland notwendig ist, handelt es sich um keine Kleinigkeit. Darüber muss der Minister Bescheid wissen, und er muss ihn genehmigen. Wenn der Einsatz stattgefunden hat, muss ihm das gemeldet werden. Herr Staatssekretär, die Informationen, die wir heute im Verteidigungsausschuss bekommen haben, fand ich sehr umfassend, sehr korrekt und auch hinsichtlich der Punkte, die für die Führung des Ministeriums unangenehm sein können, offen im Umgang. Wir haben dem Bericht entnommen, dass Defizite abgestellt werden müssen. Die Befehls- und Meldewege im Verteidigungsministerium müssen klar sein. Ich habe keinen Zweifel daran, dass das jetzt in Angriff genommen wird.

(Clemens Binninger [CDU/CSU]: Das hat nichts mit der Verfassung zu tun!)

– Das hat nichts mit der Verfassung zu tun, sondern mit der konkreten Ausgestaltung von Abläufen im Ministerium.

Hier wurde angesprochen, Eurofighter und Phantom seien eingesetzt worden. Das ist ein ganz anderer Punkt. Dabei handelt es sich um die Dauereinsatzaufgabe „Sicherung des deutschen Luftraums“, den die Luftwaffe immer hat. Wenn solche Großereignisse stattfinden, wird etwas mehr getan als im Normalfall. Aber es sind die gleichen Alarmrotten; es ist die gleiche Einsatzphilosophie. Es fliegen Flugzeuge über den deutschen Luftraum, die die Sicherheit – das Airpolicing, wie man sagt – gewährleisten sollen; natürlich auch in einem solchen Fall. Es wäre aberwitzig, wenn die Luftwaffe diese Aufgabe gerade dann nicht übernehmen würde oder könnte.

Zum Tornado-Überflug über das Camp, unabhängig davon, ob er gemeldet war oder nicht: Dass ein Tornado im Tiefflug über ein Camp mit Demonstranten brettert, ist nicht akzeptabel. Das hätte sicher auch nicht genehmigt werden können, wenn es so beantragt worden wäre. Es ist ja nicht genehmigt worden. Offenbar geschah dies auf dem kleinen Dienstweg. Dann gab es vielleicht noch ein besonderes Engagement des Piloten, das aber so nicht akzeptabel ist. Demonstrationscamps müssen nicht fotografiert werden, und man muss sie auch nicht zur Demonstration möglicher Macht überfliegen. Das kann man einfach abstellen. Ich habe dem Bericht auch entnommen, dass in diesem Zusammenhang disziplinäre Ermittlungen eingeleitet worden sind.

(Zuruf von der CDU/CSU: Völlig korrekt!)

Das ist richtig. Genau so muss man mit solchen Fällen umgehen, wenn sie bekannt werden. Das Ministerium hat jetzt die Entscheidung getroffen, dass es bekannt wird.

Letzter Punkt. Wir können diese Debatte nicht im luftleeren Raum führen, sondern es geht immer darum, dass wir klarmachen, wo die Grenzen sind. Wir wollen nicht, dass Fakten geschaffen werden, dass schleichend etwas verändert wird, das sich bewährt hat. Bewährt hat sich die Arbeitsteilung bezüglich der Aufgaben der Polizei im Inland und der Aufgaben, die die Bundeswehr in anderen Fällen im Ausland und in Amtshilfe – das ist klar definiert – im Inland ausüben kann. An dieser klaren Aufgabenteilung halten wir fest.
Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

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