Parlamentarisches Patenschafts-Programm des Deutschen Bundestages und des US-Kongresses
Deutsch-Amerikanischer Jugendaustausch – junge Leute für ein Jahr in die USA
Was ist das PPP?
Seit 1983 besteht das deutsch-amerikanische Patenschafts-Programm, das anlässlich des 300. Jahrestages der ersten deutschen Einwanderung gemeinsam vom Deutschen Bundestag und dem amerikanischen Kongress initiiert wurde.
Dieses Austauschprogramm soll den Jugendlichen und jungen Erwachsenen in beiden Ländern die Bedeutung freundschaftlicher Zusammenarbeit auf anschauliche Weise vermitteln. Schülerinnen und Schülern sowie jungen Berufstätigen wird deshalb ein einjähriger Aufenthalt in den USA ermöglicht, wo sie in Gastfamilien leben. Dabei werden die Kosten für das Vor- und Nachbereitungsseminar, die Flug-, Versicherungs- sowie Programmkosten in den USA von den Parlamenten beider Länder übernommen.
Die Schülerinnen und Schüler besuchen während ihres Aufenthalts eine amerikanische High School. Für junge Berufstätige sieht das Programm den Unterricht an einem Community College oder einer vergleichbaren Bildungsstätte sowie ein Praktikum in einem amerikanischen Betrieb vor. Die Teilnehmer können auch selbst Praktikantenplätze in den USA vorschlagen.
Der Deutsche Bundestag erwartet, dass die Stipendiaten als junge Botschafter ihres Landes einen dauerhaften Beitrag zu einer besseren Verständigung zwischen jungen Deutschen und Amerikanern leisten.
Wer kann teilnehmen?
Bundesweit stehen 360 Stipendien zur Verfügung, davon 285 für Schülerinnen und Schüler sowie 75 für junge Berufstätige.
Das Parlamentarische Patenschafts-Programm richtet sich in erster Linie an (gesellschafts-)politisch interesessierte Schüler/innen mit erstem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und guten Schulleistungen, die zum Zeitpunkt der Ausreise (31.07.2016) mindestens 15 und höchstens 17 Jahre alt sind (Geburtstage vom 01.08.1998 bis 31.07.2001).
Junge Berufstätige/Auszubildende mit erstem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die zum Zeitpunkt der Ausreise (31.07.2016) ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und höchstens 24 Jahre alt sind (Geburtstage nach dem 31.07.1991). Teilnahmeberechtigt sind auch arbeitslose Jugendliche mit abgeschlossener Berufsausbildung.
Geleisteter Grundwehrdienst oder Zivildienst sowie ein geleistetes freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr erhöhen die obere Altersgrenze entsprechend. Da einige Berufe (zum Beispiel Heilberufe) in den USA nur mit einer Lizenz ausgeübt werden dürfen, ist die Teilnahme für Angehörige dieser Berufsgruppen leider ausgeschlossen. Genaue Informationen erteilt die für die Berufstätigen zuständige Austauschorganisation InWEnt (Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH) in Köln.
Wehrpflichtige Jugendliche sollten bis zum Beginn des Auslandsaufenthaltes ihren Wehr- oder Zivildienst geleistet haben. Der Wehrpflichtige hat beim Kreiswehrersatzamt/Bundesamt für Zivildienst bis spätestens 31. Oktober 2010 sicherzustellen, dass Wehr- oder Zivildienst nicht in die Zeit des Auslandsaufenthaltes fallen.
Wer ist von der Teilnahme ausgeschlossen?
Kinder und Pflegekinder von Bundestagsabgeordneten, Jugendliche mit US-Staatsangehörigkeit (auch mit deutsch-amerikanischer Doppelstaatsangehörigkeit) und Inhaber einer Green Card.
Bewerbung und Auswahlverfahren
Informationen zur Bewerbung und zum Auswahlverfahren, zu den jeweiligen Austauschorganisationen und zum Parlamentarischen Patenschafts-Programm insgesamt finden Sie auf den PPP-Seiten des Deutschen Bundestages.
Die Bewerbungskarte sowie ein informatives Faltblatt über das Programm erhalten Sie zudem auch von meinem Bundestagsbüro (030-227-78047 oder hans-peter.bartels@bundestag.de).
Der Bewerbungsschluss für das PPP 2016/ 2017 steht noch nicht fest, Bewerbung ab Mai 2015 möglich.